JU Aschaffenburg – Land gegen Neuregelung der Sperrzeit

24.Januar 2011

Die Junge Union im Landkreis Aschaffenburg spricht sich gegen die seitens der Aschaffenburger CSU - Fraktion beantragte Verlängerung der Sperr­zeit aus.

Eine Sperrzeitverlängerung ist kein geeignetes Mittel, um effektiv gegen Van­da­lis­mus, Ruhestörung und Alko­hol­miss­brauch vorzugehen. Die gegenteilige Sichtweise greift zu kurz und geht an der Realität vorbei.

Eine frühere Schließungspflicht hätte lediglich zur Folge, dass sich das Fei­ern vom Innen- in den Außenbereich verlagern würde. Die Menschen lassen sich nicht vorschreiben, wann sie das Feiern einzustellen und ins Bett zu gehen haben. Zudem bleibt zu be­fürch­ten, dass eine Verlängerung der Sperrzeit dazu führen wird, dass bis zum Zeit­punkt der Schlie­ßung verstärkt Alkohol konsumiert werden wird. Auch das Ausgehverhalten könnte sich dahingehend verändern, dass künftig vermehrt Gaststätten, Diskotheken und Kneipen im nicht weit entfernten hessischen Umland aufgesucht würden mit der Folge ungewollter wirtschaftlicher Nachteile für die örtlichen Gastronomie- und Tanzbetriebe.

Der für längere Sperrzeiten immer wieder angeführte Ju­gend­schutz lässt sich durch eine Sperrzeitverlängerung ebenfalls nicht erreichen. Nach dem heute schon gültigen Jugendschutzgesetz müssen Ju­gend­li­che unter 18 Jah­ren spätestens um 24:00 Uhr zu Hause sein und sind daher bereits von ei­ner Sperrzeitenregelung nicht betroffen. Zur Einhaltung des Jugendschutzes sind die Betreiber von Gaststätten, Diskotheken und Kneipen, falls erforderlich durch stärkere Kontrollen, wie auch die Eltern verpflichtet.

Der Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit verkennt, dass es sich bei den Problemen, die damit verhindert werden sollen, um gesellschaftliche Probleme handelt, wie es insbesondere auf den Missbrauch von Alkohol zutrifft. Obgleich sich auch die Kreis - JU dieser Problematik bewusst ist und für ein entschiedenes Vorgehen hiergegen eintritt, helfen längere Sperrzeiten nicht weiter, um den Missbrauch von Alkohol, der in der Regel Auslöser für Vandalismus und Ruhestörung ist, in den Griff zu bekommen. Statt pauschaler Regelungen bedarf es breit angelegter Kontrollen sowie einer umfassenden und individuellen Aufklärung an Schulen, in Vereinen und im Elternhaus. Überdies braucht es in vielen Fällen mehr Eigenverantwortung von Anbietern und Konsumenten, insbesondere um den Veranstaltungsformen und Verhaltensweisen entgegen zu wirken, die allesamt den Missbrauch von Alkohol fördern wie z. B. die Veranstaltung sog. „Flatrate-Parties“, das als „Vorglühen“ bekannte sich - betrinken vor dem Besuch von Veranstaltungen und Lokalitäten sowie das sogenannte „Komasaufen“.

Die ohne Zweifel bestehenden, keinesfalls zu verharmlosenden und im Interesse der hiervon Betroffenen dringend zu lösenden Probleme werden sich durch ei­ne Verlängerung der Sperrzeit nicht beheben lassen. Statt ei­ner untauglichen Re­ge­lung nach der „Rasenmäher-Methode“ muss in der Gesellschaft endlich eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den beschriebenen Problemen, insbesondere dem Al­ko­hol­miss­brauch, vor allem junger Menschen erfolgen. Eine Sperrzeitverlängerung erweist sich als nicht zielführend, sondern führt lediglich zu einer unangebrachten Bevormundung erwachsener Menschen, einer nicht hinnehmbaren Reglementierung des individuellen Ausgehverhaltens sowie zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung der überwiegenden Mehrheit, die sich friedlich, ruhig und angemessen verhält.

Artikel gespeichert unter: Pressemitteilungen


Kalender

Februar 2012
M D M D F S S
« Dez    
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
272829  

Aktuelle Artikel